Informationen


  

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!


Aufgrund der aktuellen Verordnung dürfen wir unsere Praxis als Gesundheitsdienstleister weiterhin für Sie geöffnet haben.


Für einen sicheren und reibungslosen Ablauf, bitten wir Sie höflichst um Ihre Mithilfe:


– Wenn Sie Termine absagen möchten, machen Sie das bitte so bald wie möglich. Die aktuelle Situation stellt uns administrativ vor eine schwere Aufgabe und wir können den Betrieb so besser aufrecht erhalten.

– Alle vereinbarten Termine haben Gültigkeit, solange sie nicht von Ihnen oder von uns abgesagt werden.

– Sollten wir schließen müssen oder die Situation so sein, dass der Betrieb unwirtschaftlich wird, werden Sie selbstverständlich ebenfalls ehest informiert.


Unsere bereits seit dem Frühjahr bestehenden Hygienemaßnahmen können Sie hier nachlesen: COVID Maßnahmen


Dezidiert möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass wir TherapeutInnen mit FFP2 – Masken arbeiten und in unserer Praxis für PatientInnen die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht.


Hier finden Sie einige Informationen zum organisatorischen Ablauf im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung. Sollten einige Ihrer Fragen unbeantwortet bleiben, rufen Sie uns an oder lassen Sie uns eine Nachricht zukommen.



Überweisung


Um eine Physiotherapie durchführen zu können, braucht es eine Überweisung (Verordnung) zur Physiotherapie. Diese kann von einem Facharzt (Orthopäde, Unfallchirurgie, Internist, Neurologe), aber auch einem Praktischen Arzt (Hausarzt) ausgestellt werden.



Verrechnung


Da wir als Wahltherapeuten tätig sind, verrechnen wir direkt mit Ihnen. Sie bekommen am Ende einer Behandlungsserie von uns eine Rechnung ausgestellt, die Sie selbst begleichen müssen. Sie haben dann jedoch die Möglichkeit sich einen Teil dieser Kosten rückerstatten zu lassen. Dazu brauchen Sie eine Bewilligung durch ihre Krankenkasse.



Bewilligung


Um ihre Überweisung bewilligt zu bekommen, müssen sie diese ihrer Krankenkasse zukommen und die Therapie vom Chefarzt genehmigen lassen. Dies ist durch einen persönlichen Besuch bei der Krankenkasse, aber auch durch eine Fax-, Brief- oder Mailsendung möglich.



Terminvereinbarung


Eine Terminvergabe erfolgt nur nach telefonischer Vereinbarung. Dazu bitten wir Sie unser Sekretariat unter der Nummer +43 664 592 12 26 anzurufen. 





Erster Termin


Zu ihrem ersten Termin bitten wir Sie eine gültige Überweisung für Physiotherapie mitzubringen. Weiters wäre es von Vorteil, wenn Sie bereits vorhandene Befunde, Röntgen-, CT- und MRT-Bilder zu ihrem aktuellen Problem mitnehmen.



Terminabsage


Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie diesen 24h davor abzusagen. Ansonsten halten wir es uns offen, diesen Termin in Rechnung zu stellen.



Utensilien


Es wäre von Vorteil, wenn Sie zur Therapie ein größeres Handtuch mitnehmen könnten. Im Falle einer Rehabilitation, empfehlen wir Ihnen ein Paar Turnschuhe und eine kurze Sporthose mitzunehmen.



Osteopathie


Bei einer osteopathischen Behandlung ist im Falle einer vorliegenden Diagnose (Erkrankung) ebenfalls eine Überweisung durch einen Arzt erforderlich. In seltenen Fällen wird bei einem Therapieerfolg ein Teil der Kosten durch Krankenkassen übernommen. Hierzu bitte bei der jeweiligen Krankenkasse nachfragen.



So kommen Sie zu uns

 


Adresse

Stuwerstrasse 37, 1020 Wien

 

Phone

+43 664 592 12 26 


 

Öffnungszeiten

Montag – Freitag

9:00 – 18:00



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